(III-19-4)
§
29 des
Investitionsvorranggesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
4. August 1997 (BGBl. I S. 1996), das zuletzt durch Artikel
5 Absatz 1 des Gesetzes vom
19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3230) geändert worden ist, wird wie folgt ersetzt:
- 1.
- In Satz 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.