Artikel 607 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 607 Änderung des Gesetzes zum Vertragswerk vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta



In Artikel 2 des Gesetzes zum Vertragswerk vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta vom 20. Dezember 1996 (BGBl. 1997 II S. 4), das zuletzt durch Artikel 20 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.



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