In Artikel
2 des
Gesetzes zu dem Seearbeitsübereinkommen, 2006, der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006 vom
26. Juni 2013 (BGBl. 2013 II S. 763) werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" und die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.