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Änderung Artikel 626 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 23.07.2016

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Artikel 626 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung
Artikel 626 n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 9 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 626 Weitere Änderungen zum 14. August 2018


(Text neue Fassung)

Artikel 626 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) In § 7 des Abfallverbringungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 109 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit' durch die Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' ersetzt.

(2) In § 8 Absatz 3 Satz 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 114 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit' durch die Wörter 'Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit' ersetzt.

(3) In § 33f Absatz 2 Nummer 1 der Gewerbeordnung, die zuletzt durch Artikel 625 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Wirtschaft und Technologie' durch die Wörter 'Wirtschaft und Energie' ersetzt.

(4) In § 44 Absatz 2 des Sprengstoffgesetzes, das zuletzt durch Artikel 289 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Wirtschaft und Technologie' durch die Wörter 'Wirtschaft und Energie' ersetzt.

(5) In § 1 Nummer 7 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die zuletzt durch Artikel 341 dieser Verordnung geändert worden ist, wird das Wort 'Justiz' durch die Wörter 'Justiz und für Verbraucherschutz' ersetzt.

(6) In § 54 des Saatgutverkehrsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 372 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz' durch die Wörter 'Ernährung und Landwirtschaft' ersetzt.

(7) In § 33 des Sortenschutzgesetzes, das zuletzt durch Artikel 373 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz' durch die Wörter 'Ernährung und Landwirtschaft' ersetzt.

(8) In § 7 des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 407 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz' durch die Wörter 'Ernährung und Landwirtschaft' ersetzt.

(9) In § 2 Absatz 2 und § 19 Absatz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, das zuletzt durch Artikel 461 dieser Verordnung geändert worden ist, werden jeweils die Wörter 'Wirtschaft und Technologie' durch die Wörter 'Wirtschaft und Energie' ersetzt.

(10) In § 11 Absatz 1 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 510 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch die Wörter 'Verkehr und digitale Infrastruktur' ersetzt.

(11) Die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen, die zuletzt durch Artikel 540 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Absatz 4 werden die Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch die Wörter 'Verkehr und digitale Infrastruktur' ersetzt.

2. In § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 werden die Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch die Wörter 'Verkehr und digitale Infrastruktur' ersetzt.

(12) In § 2 Satz 1 der Sportseeschifferscheinverordnung, die zuletzt durch Artikel 543 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch die Wörter 'Verkehr und digitale Infrastruktur' ersetzt.

(13) In § 4 Satz 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See, die zuletzt durch Artikel 554 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch die Wörter 'Verkehr und digitale Infrastruktur' ersetzt.



 
 (keine frühere Fassung vorhanden)