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§ 1 - Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten (SoldErnAnO 2015 k.a.Abk.)

A. v. 22.09.2015 BGBl. I S. 1597 (Nr. 37); aufgehoben durch § 8 A. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 326
Geltung ab 01.10.2015; FNA: 51-1-13-10 Rechtsstellung der Soldaten
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§ 1 Dienstgradbezeichnungen



Soweit in dieser Anordnung Dienstgradbezeichnungen des Heeres und der Luftwaffe verwendet werden, gelten die jeweiligen Regelungen auch für die entsprechenden Dienstgrade der Marine und des Sanitätsdienstes.

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