Zitierungen von § 4 Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SoldErnAnO 2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoldErnAnO 2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SoldErnAnO 2015 Soldaten, die nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leisten
... Wehrdienst nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 4 oder 7 des Wehrpflichtgesetzes leisten, gilt § 4 entsprechend, und für Soldaten, die Wehrdienst nach § 4 Absatz 1 Nummer 2, 3, 5 oder 6 ...
§ 7 SoldErnAnO 2015 Übergangsregelung
... die Heeresuniform tragen, gelten bis zum Ablauf des 30. Juni 2016 anstelle von § 4 die nachfolgenden Zuständigkeitsregelungen. (2) Das Bundesamt für das ...


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