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II. Vorbehaltsklausel - Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBZustÜbAnO k.a.Abk.)

A. v. 24.09.2015 BGBl. I S. 1717 (Nr. 39)
Geltung ab 01.10.2015; FNA: 2031-4-36 Disziplinarrecht

II. Vorbehaltsklausel



Der Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn behält sich vor, die nach Abschnitt I erteilten Befugnisse im Einzelfall und in jedem Stadium des Verfahrens zu übernehmen.

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