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§ 8 - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 24.10.2015; FNA: 2129-59 Umweltschutz
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§ 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten



(1) 1Ein Hersteller im Sinne von § 3 Nummer 9 Buchstabe a bis c, der keine Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, muss einen Bevollmächtigten beauftragen. 2Jeder Hersteller darf nur einen Bevollmächtigten beauftragen. 3Die Beauftragung hat schriftlich und in deutscher Sprache zu erfolgen und muss mindestens drei Monate wirksam sein.

(2) Ein Hersteller im Sinne von § 3 Nummer 9 Buchstabe d ist verpflichtet, einen Bevollmächtigten entsprechend Absatz 1 Satz 2 und 3 zu beauftragen.

(3) 1Der Hersteller hat den Bevollmächtigten der zuständigen Behörde unverzüglich zu benennen. 2Bei der Benennung ist eine Kopie der Beauftragung beizufügen. 3Die Benennung bedarf der Bestätigung durch die zuständige Behörde. 4Sie darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen und im Fall von bereits 20 demselben Bevollmächtigten erteilten Registrierungen die zuständige Behörde den Bevollmächtigten gemäß § 37 Absatz 7 zugelassen hat. 5Der Hersteller hat der zuständigen Behörde Änderungen der Beauftragung oder Berichtigungen der Angaben unverzüglich mitzuteilen.

(4) 1Wird die Beauftragung des Bevollmächtigten beendet, hat der Hersteller dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. 2Die Benennung endet, sobald die zuständige Behörde das Ende der Beauftragung bestätigt. 3Die Pflicht des Bevollmächtigten zur Erfüllung der während der Zeit seiner Benennung entstandenen Herstellerpflichten bleibt unberührt. 4Ein Hersteller, dem die Beendigung der Benennung durch die zuständige Behörde bestätigt wurde, hat die von ihm belieferten Hersteller nach § 3 Nummer 9 Buchstabe c und Vertreiber unverzüglich über das Ende der Benennung eines Bevollmächtigten zu informieren. 5Solange die Benennung eines Bevollmächtigten nicht erfolgt, obliegen die Verpflichtungen des Herstellers dem im Inland niedergelassenen Hersteller nach § 3 Nummer 9 Buchstabe c.

(5) Eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes niedergelassen ist und Geräte gewerbsmäßig unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem sie nicht niedergelassen ist, unmittelbar für Endnutzer bereitstellt, ist verpflichtet, vor der Bereitstellung auf dem Markt dieses Mitgliedstaates eine dort niedergelassene natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu bevollmächtigen, die dort für die Erfüllung ihrer Pflichten nach der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 38) verantwortlich ist.





 

Frühere Fassungen von § 8 ElektroG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 23 Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
vom 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
aktuellvor 01.01.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 ElektroG Einrichten der Gemeinsamen Stelle
... Die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte sind verpflichtet, eine Gemeinsame Stelle einzurichten. (2) ... 7 Satz 1 und 3 nicht wahr, ist jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter verpflichtet, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ...
§ 6 ElektroG Registrierung (vom 01.01.2022)
... oder Elektronikgeräte in Verkehr bringt, ist er oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 sein Bevollmächtigter verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der ... beizufügen. Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 sein Bevollmächtigter hat der zuständigen Behörde Änderungen von im ... nicht in Verkehr bringen, wenn sie oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind. ... registriert sind. Ist ein Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter entgegen Absatz 1 Satz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß ...
§ 7 ElektroG Finanzierungsgarantie (vom 15.08.2018)
... Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, der zuständigen Behörde ... Elektronikgeräte, für die der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter glaubhaft macht, dass sie ausschließlich in anderen als ... I S. 3642) geändert worden ist, erfasst waren, oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 für ihre Bevollmächtigten nur in Bezug auf Geräte, die nach dem 24. Oktober 2015 in ... 2018 in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte gilt Absatz 1 in Bezug auf Geräte, die nach diesem Zeitpunkt in ...
§ 7a ElektroG Rücknahmekonzept (vom 01.01.2022)
... Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 jeder Bevollmächtigte ist verpflichtet, der zuständigen Behörde für die ... eine Erklärung über die durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den Bevollmächtigten erfolgte Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten, die den ... Behörde unverzüglich durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den Bevollmächtigten ...
§ 12 ElektroG Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten (vom 01.01.2022)
... Entsorgungsträgern, Vertreibern, Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten sowie von Betreibern von nach § 21 zertifizierten ...
§ 14 ElektroG Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vom 01.01.2022)
... Entsorgungsträger stellen die von den Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 von deren Bevollmächtigten abzuholenden Altgeräte an von ihnen eingerichteten ...
§ 15 ElektroG Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte (vom 01.01.2022)
... Die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte müssen die Behältnisse nach § 14 unentgeltlich ...
§ 16 ElektroG Rücknahmepflicht der Hersteller (vom 01.01.2022)
... Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, die nach § 14 Absatz 1 Satz 1 bereitgestellten ... 5 Satz 1 entsprechend. (2) Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, die nach Absatz 1 abgeholten Altgeräte oder ... und zu verwerten. (3) Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, nach Abholung der Behältnisse nach Absatz 1 ... 15 Absatz 4 Satz 3. (4) Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, die Kosten der Abholung, der Entsorgung und des ... zu tragen. (5) Die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte können freiwillig individuelle oder kollektive ...
§ 17 ElektroG Rücknahmepflicht der Vertreiber (vom 01.01.2022)
... Altgeräte oder deren Bauteile nicht den Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, sind sie ...
§ 18 ElektroG Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten (vom 01.01.2022)
... beizufügen. (4) Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte haben ab dem Zeitpunkt des Anbietens von Elektro- oder ... Form beizufügen. Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte haben jährlich Informationen in Bezug auf die Erfüllung der ...
§ 19 ElektroG Rücknahme durch den Hersteller (vom 01.01.2022)
... Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 jeder Bevollmächtigte ist verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als privater ... besteht nicht. (2) Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigten hat die Altgeräte oder deren Bauteile im Fall der Rücknahme ... Kosten der Entsorgung trägt der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigte. Satz 1 gilt nicht für historische Altgeräte. ... privater Haushalt ist, zu tragen. Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigte und Erwerber oder Endnutzer, der nicht privater Haushalt ist, können ... Vereinbarungen treffen. (4) Der Hersteller und im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die finanziellen und organisatorischen Mittel ...
§ 19a ElektroG Informationspflichten der Hersteller (vom 01.01.2022)
... Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 jeder Bevollmächtigte informiert die Endnutzer von Altgeräten anderer Nutzer als ...
§ 22 ElektroG Verwertung (vom 01.01.2022)
... Entsorgungsträgern, Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten und den Vertreibern mitzuteilen, soweit sie zur Ermittlung von ...
§ 23 ElektroG Anforderungen an die Verbringung
... handelt, können denjenigen Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten, den in ihrem Namen oder Auftrag handelnden Dritten oder anderen ...
§ 27 ElektroG Mitteilungspflichten der Hersteller (vom 01.01.2022)
... Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter hat der Gemeinsamen Stelle zu den in Absatz 2 genannten Zeitpunkten ... festzulegen. (4) Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter hat darüber hinaus der Gemeinsamen Stelle jährlich bis zum ... Gemeinsame Stelle eröffnet jedem Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigtem die Möglichkeit, die Mitteilungen mindestens bis zum 30. April ... Jahr folgt, in dem die Registrierung des Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigten weggefallen ist, abzugeben. (5) Ist die Gemeinsame Stelle ... Stelle nicht eingerichtet, teilt der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter die Daten nach den Absätzen 1 bis 4 der zuständigen ...
§ 31 ElektroG Aufgaben der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2022)
... Entsorgungsträger nach § 26, der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigter nach § 27, der Vertreiber nach § 29 sowie der Betreiber von ... Entsorgungsträger, Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte, Vertreiber und Betreiber von Erstbehandlungsanlagen in geeigneter ... und die Postleitzahl vom Sitz des Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 des Bevollmächtigten im Internet. Für Hersteller oder Bevollmächtigte, ... Altgeräte, die von jedem registrierten Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigtem bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abzuholen ... berechnet sich die Verpflichtung jedes Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigten nach seinem Anteil am gesamten im jeweiligen Meldezeitraum in Verkehr ... sich die Verpflichtung nach Wahl des Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 seines Bevollmächtigten nach 1. dem Anteil seiner eindeutig identifizierbaren ... die Berechnung sind die Mitteilungen der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigter nach § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 bis 4. ... Das Gewicht der von einem Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigtem nach § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zurückgenommenen ... Behörde die von einzelnen Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten nach § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 mitgeteilten Mengen zur ...
§ 32 ElektroG Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen (vom 01.01.2022)
...  2. die von sämtlichen Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten je Kategorie ins Ausland verbrachten Elektro- und ... 4. die von sämtlichen Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten je Gruppe und Kategorie bei den öffentlich-rechtlichen ... 5. die von sämtlichen Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten je Geräteart und Kategorie nach § 16 Absatz 5 ... 6. die von sämtlichen Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten je Geräteart und Kategorie zurückgenommenen Altgeräte, ... Entsorgungsträgern, Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten, Vertreibern und Betreibern von Erstbehandlungsanlagen je Kategorie ... Entsorgungsträgern, Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten, Vertreibern und Betreibern von Erstbehandlungsanlagen je Kategorie ... Entsorgungsträgern, Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten, Vertreibern und Betreibern von Erstbehandlungsanlagen je Kategorie ... Entsorgungsträgern, Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten, Vertreibern und Betreibern von Erstbehandlungsanlagen je Kategorie ... Entsorgungsträgern, Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten, Vertreibern und Betreibern von Erstbehandlungsanlagen je Kategorie in ... nach § 26 Absatz 3, den Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten nach § 27 Absatz 4 und den Vertreibern nach § 29 Absatz 3 ...
§ 34 ElektroG Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2024)
... Registrierung des letzten registrierten Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigten, der die Berechnung seiner Verpflichtung gemäß § 31 ... sofern die Registrierung dieses Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigten, der die Berechnung nach § 31 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 ...
§ 35 ElektroG Organisation der Gemeinsamen Stelle
... dass sie für alle Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 für deren Bevollmächtigte zu gleichen Bedingungen zugänglich ist und alle ... zugänglich ist und alle Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte an der internen Regelsetzung mitwirken können, und 4. ... Beirat müssen Vertreter der Hersteller, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigten, der Vertreiber, der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, ...
§ 37 ElektroG Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung (vom 01.01.2024)
... sowie der Geräteart und erteilt eine Registrierungsnummer. Im Fall des § 8 Absatz 1 und 2 registriert die zuständige Behörde den Bevollmächtigten mit den in Satz 1 genannten ... Registrierung nur erfolgen, wenn sie der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter nachweist. Sofern der Hersteller Elektro- oder ... nach § 7a durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den Bevollmächtigten vorgelegt wurde. (2) Die zuständige ... Die zuständige Behörde nimmt die Benennung des Bevollmächtigten nach § 8 Absatz 3 Satz 1 und die Beendigung der Beauftragung nach § 8 Absatz 4 Satz 1 entgegen. Sie ... des Bevollmächtigten nach § 8 Absatz 3 Satz 1 und die Beendigung der Beauftragung nach § 8 Absatz 4 Satz 1 entgegen. Sie bestätigt dem Hersteller und dem Bevollmächtigten die Benennung ... die Benennung oder Änderung der Beauftragung, soweit die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 1 und 2 vorliegen, und die Beendigung der Beauftragung. (3) Antrag und ... die sonstige Kommunikation mit den Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 mit deren Bevollmächtigten die elektronische Übermittlung, eine bestimmte ... und gegen den Gesamtrechtsnachfolger des Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 des Bevollmächtigten. Im Fall einer nur teilweisen Gesamtrechtsnachfolge bedarf der ... widerrufen, wenn 1. der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter keine nach § 7 Absatz 1 erforderliche Garantie vorlegt,  ... Garantie vorlegt, 1a. der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter kein nach § 7a erforderliches Rücknahmekonzept vorlegt, ... § 7a erforderliches Rücknahmekonzept vorlegt, 2. der Hersteller im Fall des § 8 Absatz 1 oder 2 der zuständigen Behörde das Ende der Beauftragung nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ... Fall des § 8 Absatz 1 oder 2 der zuständigen Behörde das Ende der Beauftragung nach § 8 Absatz 4 Satz 1 mitgeteilt hat, 3. der Hersteller entgegen § 9 Elektro- und Elektronikgeräte ... richtig kennzeichnet, 4. der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter seine Abholpflichten nach § 16 Absatz 1 Satz 1 oder ... 3 schwerwiegend verletzt, 5. der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter entgegen § 27 Absatz 3 Satz 3 seine Angaben wiederholt nicht ... 6. über das Vermögen des Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 des Bevollmächtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung ... nachzukommen. Satz 2 gilt entsprechend, soweit im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bevollmächtigten eröffnet wird. ... Personengesellschaft, die Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 die Bevollmächtigten die Teilnahme an einem System im Sinne des § 7 Absatz 2 Satz 1 ...
§ 38 ElektroG Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde (vom 01.01.2022)
... 31 Absatz 6 Satz 7 gegenüber dem Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigten über die Berücksichtigung oder Anrechnung mitgeteilter ...
§ 45 ElektroG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2022)
... nicht rechtzeitig registrieren lässt, 2. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 4 oder § 8 Absatz 3 Satz 5 oder Absatz 4 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht, 3. entgegen § 6 ... 6. entgegen § 7 Absatz 4 die dort genannten Kosten ausweist, 7. entgegen § 8 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 einen Bevollmächtigten nicht benennt, 8. entgegen § 9 Elektro- oder ...
§ 46 ElektroG Übergangsvorschriften (vom 31.12.2022)
... 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 gilt erst ab dem 1. Juli 2023. (3) Abweichend von § 8 Absatz 3 Satz 4 ist eine Zulassung des Bevollmächtigten nach § 37 Absatz 7 erst ab dem 1. Januar 2023 ...
Anlage 2 ElektroG (zu § 6 Absatz 1) Angaben bei der Registrierung (vom 01.01.2022)
... Angaben: 1. Name, Firmenname und Anschrift des Herstellers oder des gemäß § 8 benannten Bevollmächtigten (Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefon- ... Steuernummer des Herstellers 3. Kontaktperson des Herstellers oder des gemäß § 8 benannten Bevollmächtigten (Name, Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... folgt gefasst: „Ist ein Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter entgegen Absatz 1 Satz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß ... Rücknahmekonzept (1) Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 jeder Bevollmächtigte ist verpflichtet, der zuständigen Behörde für die ... eine Erklärung über die durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den Bevollmächtigten erfolgte Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten, die den ... Behörde unverzüglich durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den Bevollmächtigten mitzuteilen." 6. § 8 wird wie folgt ... nach § 8 durch den Bevollmächtigten mitzuteilen." 6. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort ... beizufügen. (4) Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte haben ab dem Zeitpunkt des Anbietens von Elektro- oder ... in schriftlicher Form beizufügen. Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte haben jährlich Informationen in Bezug auf die Erfüllung der ... durch den Hersteller (1) Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 jeder Bevollmächtigte ist verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als privater ... besteht nicht. (2) Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigten hat die Altgeräte oder deren Bauteile im Fall der Rücknahme ... Die Kosten der Entsorgung trägt der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigte. Satz 1 gilt nicht für historische Altgeräte. Die Kosten der ... der nicht privater Haushalt ist, zu tragen. Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigte und Erwerber oder Endnutzer, der nicht privater Haushalt ist, können ... Vereinbarungen treffen. (4) Der Hersteller und im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die finanziellen und organisatorischen Mittel ... der Hersteller Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 jeder Bevollmächtigte informiert die Endnutzer von Altgeräten anderer Nutzer als ... Entsorgungsträgern, Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten und den Vertreibern mitzuteilen, soweit sie zur Ermittlung von ... und die Postleitzahl vom Sitz des Herstellers oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 des Bevollmächtigten" eingefügt. c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... Entsorgungsträgern, Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten, Vertreibern und Betreibern von Erstbehandlungsanlagen je Kategorie ... nach § 7a durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den Bevollmächtigten vorgelegt wurde." b) In Absatz 5 Satz 1 wird nach ... eingefügt: „1a. der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter kein nach § 7a erforderliches Rücknahmekonzept ... Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 4 oder § 8 Absatz 3 Satz 5 oder Absatz 4 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht,". b) In Nummer ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 23 MoPeG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes