interne Verweise§ 16 ElektroG Rücknahmepflicht der Hersteller (vom 01.01.2022) ... 1 abgeholten Altgeräte oder deren Bauteile zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. (3) Der Hersteller oder im Fall ...
§ 17 ElektroG Rücknahmepflicht der Vertreiber (vom 01.01.2022) ... sind sie verpflichtet, die Altgeräte zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. Für die Übergabe, ...
§ 19 ElektroG Rücknahme durch den Hersteller (vom 01.01.2022) ... Bauteile im Fall der Rücknahme nach Absatz 1 zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. Satz 1 gilt für den Endnutzer ...
§ 21 ElektroG Zertifizierung (vom 01.01.2022) ... ist, 2. die Anlage technisch geeignet ist, die Behandlungsanforderungen nach § 20 Absatz 2 und nach der Rechtsverordnung nach § 24 Nummer 2 einzuhalten, 3. der Betreiber der ...
§ 22 ElektroG Verwertung (vom 01.01.2022) ... 1 festgelegten Anteile berücksichtigt werden, wenn 1. die Ausfuhr entsprechend § 20 Absatz 3 erfolgt und 2. der Exporteur im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der ... bewiesen hat, dass die Behandlung unter Bedingungen erfolgt ist, die den Anforderungen nach § 20 gleichwertig ...
§ 24 ElektroG Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2022) ... Zustimmung des Bundesrates 1. die näheren Anforderungen an die Prüfung nach § 20 Absatz 1 durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, Hersteller, deren ... Kriterien zur Beurteilung der Frage, ob die vorgenommene Behandlung den Anforderungen nach § 20 gleichwertig ist, und 4. zusätzliche Inspektions- und ...
Zitat in folgenden NormenChemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
neugefasst B. v. 15.02.2012 BGBl. I S. 409; zuletzt geändert durch Artikel 298 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ... Absatz 2 gilt entsprechend." b) In Absatz 5 Satz 4 werden die Wörter „ § 20 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 20 Absatz 1 und 3" ersetzt. 11. ... 5 Satz 4 werden die Wörter „§ 20 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „ § 20 Absatz 1 und 3" ersetzt. 11. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... d) In Absatz 5 Satz 3 werden die Wörter „wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen" durch die Wörter „zur ... 22 zu entsorgen" durch die Wörter „zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten" ersetzt. 12. Dem § 15 ... a) In Absatz 2 werden die Wörter „wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen" durch die Wörter „zur ... 22 zu entsorgen" durch die Wörter „zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten" ersetzt. b) In Absatz 3 ... c) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen" durch die Wörter „zur ... 22 zu entsorgen" durch die Wörter „zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten" ersetzt. 15. Nach § 17 ... Altgeräte oder deren Bauteile für die Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. § 17b Kooperation zwischen ... Entsorgungsträger die Altgeräte, die nach Durchführung der Prüfung nach § 20 Absatz 1 Satz 2 für die Vorbereitung zur Wiederverwendung konkret geeignet sind, dem Betreiber der ... Bauteile im Fall der Rücknahme nach Absatz 1 zur Wiederverwendung vorzubereiten oder nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. Satz 1 gilt für den Endnutzer ... Altgeräten und 3. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3." 18. § 20 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... ist, 2. die Anlage technisch geeignet ist, die Behandlungsanforderungen nach § 20 Absatz 2 und nach der Rechtsverordnung nach § 24 Nummer 2 einzuhalten, 3. der Betreiber ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 5 ElektroGNRG Folgeänderungen ... 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist," durch die Wörter „§§ 20 bis 22 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739)" ... 2007 (BGBl. I S. 1462) geändert worden ist," durch die Wörter „§§ 20 bis 22 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739)" ...
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