Zitierungen von § 29 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 ElektroG Verwertung (vom 01.01.2022)
... diese Daten für die Erfüllung ihrer Pflichten nach den §§ 26, 27 und 29 benötigen. (4) Bei den Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis ...
§ 31 ElektroG Aufgaben der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2022)
... nach § 8 deren Bevollmächtigter nach § 27, der Vertreiber nach § 29 sowie der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen nach § 30 und über die Berechnung nach ... Entsorgungsträger nach § 26, der Hersteller nach § 27, der Vertreiber nach § 29 sowie der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen nach § 30. (5) Die ...
§ 32 ElektroG Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen (vom 01.01.2022)
... nach § 8 deren Bevollmächtigten nach § 27 Absatz 4 und den Vertreibern nach § 29 Absatz 3 gemeldeten Mengen. (4) Die Gemeinsame Stelle ist ferner befugt, anderen nach ...
§ 33 ElektroG Befugnisse der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2022)
... kann für die Mitteilungen nach § 26 Absatz 1 bis 3, § 27 Absatz 1 bis 4, § 29 Absatz 1 bis 4 und § 30 Absatz 1 und 2 die Übermittlungsform, eine bestimmte Verschlüsselung und ...
§ 45 ElektroG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2022)
... durchgeführt wird, oder 15. entgegen § 27 Absatz 1 Satz 1, § 29 Absatz 1 Satz 1 oder § 30 Absatz 1 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... diese Daten für die Erfüllung ihrer Pflichten nach den §§ 26, 27 und 29 benötigen." c) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: ... ist, um den Bestimmungen dieses Gesetzes nachkommen zu können." 26. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... h) In Nummer 15 wird jeweils nach den Angaben „§ 27 Absatz 1", „ § 29 Absatz 1" und „§ 30 Absatz 1" die Angabe „Satz 1" ...


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