Zitierungen von § 33 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 ElektroG Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vom 01.01.2022)
... Die Mitteilungen müssen die Formatvorgaben der Gemeinsamen Stelle gemäß § 33 Absatz 1 Satz 4 erfüllen. (2) Bei den Mitteilungen nach Absatz 1 ist das Gewicht ...
§ 27 ElektroG Mitteilungspflichten der Hersteller (vom 01.01.2022)
... Die Mitteilungen müssen die Formatvorgaben der Gemeinsamen Stelle gemäß § 33 Absatz 1 Satz 4 erfüllen. (2) Die Mitteilungen in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ...
§ 29 ElektroG Mitteilungspflichten der Vertreiber (vom 01.01.2022)
... Die Mitteilungen müssen die Formatvorgaben der Gemeinsamen Stelle gemäß § 33 Absatz 1 Satz 4 erfüllen. (2) Bei den Mitteilungen nach Absatz 1 ist das Gewicht ...
§ 30 ElektroG Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen (vom 01.01.2022)
... Die Mitteilungen müssen die Formatvorgaben der Gemeinsamen Stelle gemäß § 33 Absatz 1 Satz 4 erfüllen. (2) Bei den Mitteilungen nach Absatz 1 ist das Gewicht ...
§ 37 ElektroG Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung (vom 01.01.2024)
... soweit dies auf Grund einer Neuzuordnung der Geräte zu den Gerätearten gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist. (6) Die zuständige Behörde stellt auf Antrag der ...
§ 38 ElektroG Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde (vom 01.01.2022)
... der zuständigen Behörde an die Gemeinsame Stelle haben den Formatvorgaben nach § 33 Absatz 1 Satz 4 zu entsprechen. (2) Die zuständige Behörde nimmt folgende Meldungen ... der zuständigen Behörde an die Gemeinsame Stelle sollen den Formatvorgaben nach § 33 Absatz 1 Satz 4 entsprechen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeigen nach § 25 ...
§ 40 ElektroG Ermächtigung zur Beleihung (vom 01.01.2021)
... die Rücknahme und den Widerruf der hierzu ergehenden Verwaltungsakte ein. § 33 Absatz 2 gilt nicht, sofern zur Vollstreckung einer Anordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 oder § 38 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
Artikel 1 3. ElektroGGebV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... Nach § 2 Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Sofern nach § 33 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes eine Neuzuordnung der Geräte zu den Gerätearten erfolgt, sind für die ... die Gerätearten maßgeblich, die gemäß der Entsprechungsfestlegung nach § 33 Absatz 1 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes der bisherigen Geräteart entsprechen." 2. § 3 wird wie folgt ...
Artikel 2 3. ElektroGGebV Weitere Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung zum 15. August 2018
... die Gerätearten gemäß der bis zum 14. August 2018 geltenden Zuordnung nach § 33 Absatz 1 Satz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes betreffen, Anlage 2 der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung in der ab ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... trennen. Die Mitteilungen müssen die Formatvorgaben der Gemeinsamen Stelle gemäß § 33 Absatz 1 Satz 4 erfüllen. (2) Bei den Mitteilungen nach Absatz 1 ist das Gewicht anzugeben. ... den entsorgungspflichtigen Besitzern nach § 30 Absatz 3" gestrichen. 30. In § 33 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „§ 30 Absatz 1 bis 3" durch die Wörter „§ ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed