interne Verweise§ 6 ElektroG Registrierung (vom 01.01.2022) ... 2. eine Glaubhaftmachung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 und ein Rücknahmekonzept nach § 7a beizufügen. Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach ...
§ 37 ElektroG Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung (vom 01.01.2024) ... genutzt werden, darf die Registrierung nur erteilt werden, wenn ein Rücknahmekonzept nach § 7a durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den ... oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter kein nach § 7a erforderliches Rücknahmekonzept vorlegt, 2. der Hersteller im Fall des § 8 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ... a) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 7a Rücknahmekonzept". b) Nach der Angabe zu § 17 werden die folgenden ... 2. eine Glaubhaftmachung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 und ein Rücknahmekonzept nach § 7a beizufügen." b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... dieses Herstellers nicht vornehmen." 5. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Rücknahmekonzept (1) Jeder ... 5. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „ § 7a Rücknahmekonzept (1) Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach ... genutzt werden, darf die Registrierung nur erteilt werden, wenn ein Rücknahmekonzept nach § 7a durch den Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 durch den ... oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter kein nach § 7a erforderliches Rücknahmekonzept vorlegt,". c) Folgender Absatz 7 wird ... Informationen über Sicherheitsleistungen 8. Rücknahmekonzept nach § 7a für Elektro- und Elektronikgeräte für die Nutzung in anderen als privaten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11738/v285509.htm