interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ... „§ 17a Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen § 17b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten ... Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Altgeräte im Rahmen einer Kooperation nach § 17b einer Erstbehandlungsanlage zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung überlassen ... verwerten" ersetzt. 15. Nach § 17 werden die folgenden §§ 17a und 17b eingefügt: „§ 17a Rücknahme durch zertifizierte ... nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten. § 17b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten ... Erstbehandlungsanlage hat im Fall der Rücknahme nach § 17a, der Übernahme nach § 17b und der Entsorgung im Auftrag von Endnutzern nach § 19 Absatz 2 Satz 2 der Gemeinsamen Stelle ... 7b. die von sämtlichen Betreibern von Erstbehandlungsanlagen je Kategorie nach § 17b übernommenen Altgeräte, 7c. die von sämtlichen Betreibern von ... Hersteller, Vertreiber, Eigenrücknahme nach § 17a, Übernahme nach § 17b , Entsorgung für einen entsorgungspflichtigen Besitzer nach § 19) b) ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 286
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11738/v285511.htm