Artikel 1 - Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroGNRG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Oktober 2015 ElektroG

(gesamter Text siehe Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ElektroGNRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroGNRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 ElektroGNRG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Die Artikel 1 und 4 bis 6 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Elektro- und ...


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