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Änderung Anlage 2 ElektroGBattGGebV vom 15.08.2018

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Anlage 2 ElektroGBattGGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.08.2018 geltenden Fassung
Anlage 2 ElektroGBattGGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)



Kategorie | Geräteart | Schwellenwert
in kg/Jahr

(Text alte Fassung)

Haushaltsgroßgeräte | Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung
in
privaten Haushalten | 400

Andere Haushaltsgroßgeräte
für die Nutzung in priva-
ten
Haushalten | 300

Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche
Nutzung |
420

Haushaltskleingeräte | Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haus-
halten | 15

Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche
Nutzung | 90

Geräte der Informations-
und
Telekommunikationstechnik | Geräte für
die 'Persönliche' Informations- und/oder
Datenverarbeitung für die Nutzung in privaten Haus-

halten | 15

Geräte für das 'Persönliche' Drucken von Informatio-
nen und Übermittlung gedruckter Informationen für
die
Nutzung
in privaten Haushalten | 75

'Persönliche' Telekommunikationsgeräte
für die Nut-
zung
in privaten Haushalten | 10

Mobil-Telefone für
die Nutzung in privaten Haushalten | 15

Datensichtgeräte für
die Nutzung in privaten Haus-
halten
| 15

Kameras (Foto)
für die Nutzung in privaten Haushalten | 10

Professionelle Geräte
der Informations- und Tele-
kommunikationstechnik für ausschließlich gewerbliche
Nutzung
| 25

Geräte der Unterhaltungselektronik
und Photovoltaikmodule | TV-Geräte für
die Nutzung in privaten Haushalten | 100

Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von
TV-Geräten) für
die Nutzung in privaten Haushalten | 20

Geräte der Unterhaltungselektronik für ausschließlich
gewerbliche Nutzung | 30

Photovoltaikmodule für die Nutzung in privaten Haus-
halten |
850

Photovoltaikmodule
für ausschließlich gewerbliche
Nutzung | 850

Beleuchtungskörper | Gasentladungslampen für
die Nutzung in privaten
Haushalten | 10

Lampen, außer Gasentladungslampen, für die Nutzung
in privaten
Haushalten | 10

Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder
Geräte
für die Ausbreitung und Steuerung von Licht
für die Nutzung
in privaten Haushalten | 30

Lampen sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungs-
körper oder Geräte für die Ausbreitung und Steuerung
von Licht für ausschließlich gewerbliche Nutzung
| 90

Elektrische und elektronische Werk-
zeuge | Elektrische und elektronische Werkzeuge für
die Nut-
zung
in privaten Haushalten | 90

Elektrische und elektronische Werkzeuge für aus-
schließlich gewerbliche Nutzung | 85

Spielzeug sowie Sport- und Freizeit-
geräte | Spielzeug für
die Nutzung in privaten Haushalten | 10

Sport- und Freizeitgeräte
für die Nutzung in privaten
Haushalten
| 20

Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte
für ausschließlich
gewerbliche Nutzung | 45

Medizinprodukte | Medizinprodukte für
die Nutzung in privaten Haus-
halten
| 15

Medizinprodukte für den professionellen Anwender | 35

Überwachungs-
und Kontroll-
instrumente
| Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nut-
zung
in privaten Haushalten | 15

Überwachungs-
und Kontrollinstrumente für aus-
schließlich gewerbliche Nutzung | 20

Automatische Ausgabegeräte | Automatische Ausgabegeräte für
die Nutzung in priva-
ten
Haushalten | 50

Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich ge-
werbliche Nutzung | 240


(Text neue Fassung)

Wärmeüberträger | Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt
werden können
| 400

Wärmeüberträger
für die ausschließliche Nutzung in
anderen als privaten
Haushalten | 420

Bildschirme, Monitore
und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 Quadratzentimetern ent-

halten | Bildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt
werden können
| 50

Bildschirmgeräte
für die ausschließliche Nutzung in
anderen als
privaten Haushalten | 30

Lampen | Gasentladungslampen,
die in privaten Haushalten
genutzt werden können
| 10

Lampen, außer Gasentladungslampen,
die in privaten
Haushalten genutzt werden können
| 10

Lampen
für die ausschließliche Nutzung in anderen als
privaten
Haushalten | 90

Geräte, bei denen mindestens eine
der
äußeren Abmessungen mehr als
50 Zentimeter betragen (Großgeräte)
| Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden
können
| 290

Große Photovoltaikmodule,
die in privaten Haushalten
genutzt werden können
| 850

Großgeräte
für die ausschließliche Nutzung in anderen
als
privaten Haushalten | 35

Große Photovoltaikmodule
für die ausschließliche
Nutzung
in anderen als privaten Haushalten | 850

Geräte, bei denen keine der äußeren
Abmessungen mehr als 50 Zentimeter
betragen (Kleingeräte)
| Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden
können
| 80

Kleine Photovoltaikmodule,
die in privaten Haushalten
genutzt werden können
| 215

Kleingeräte
für die ausschließliche Nutzung in anderen
als
privaten Haushalten | 100

Kleine Photovoltaikmodule
für die ausschließliche
Nutzung
in anderen als privaten Haushalten | 215

Kleine Geräte der Informations-
und
Telekommunikationstechnik, bei denen
keine der äußeren Abmessungen mehr
als 50 Zentimeter betragen
| Kleine Geräte der Informations- und Telekommunika-
tionstechnik,
die in privaten Haushalten genutzt wer-
den können
| 35

Kleine Geräte der Informations-
und Telekommunika-
tionstechnik
für die ausschließliche Nutzung in ande-
ren als privaten
Haushalten | 25