Das
Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel
13 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 80 das Wort „Minderjähriger" gestrichen.
- 2.
- § 80 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Minderjähriger" gestrichen.
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Wörter „das 16. Lebensjahr vollendet hat" werden durch die Wörter „volljährig ist" ersetzt.
- bb)
- Die Wörter „im Falle seiner Volljährigkeit" werden gestrichen.
- c)
- In Absatz 4 werden die Wörter „der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat" durch die Wörter „der minderjährig ist" ersetzt.
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557