Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Zweite Steinmetzarbeitsbedingungenverordnung (2. SteinmetzArbbV)

V. v. 27.10.2015 BAnz AT 30.10.2015 V1
Geltung ab 01.11.2015 bis 30.04.2019; FNA: 810-1-72-2 Arbeitsförderung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Mai 2019 2. SteinmetzArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft und am 30. April 2019 außer Kraft.



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