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Artikel 17 - Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015 k.a.Abk.)

Artikel 17 Weitere Änderung des Steuerberatungsgesetzes


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. November 2015 StBerG § 99

§ 99 Absatz 7 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 16 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(7) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Aufgaben und Befugnisse, die den Landesjustizverwaltungen nach den Absätzen 2 und 3 zustehen, durch Rechtsverordnung auf diesen nachgeordnete Behörden zu übertragen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."

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Zitierungen von Artikel 17 Steueränderungsgesetz 2015

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 StÄndG 2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StÄndG 2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 9 APAReG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) geändert worden ist, wird in Nummer 7 der ...