Artikel 7 - Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)

Artikel 7 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. November 2015 KredReorgG § 2

In § 2 Absatz 4 Satz 1 des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900), das zuletzt durch Artikel 343 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „den §§ 45c, 46 oder 46b" die Wörter „des Kreditwesengesetzes" eingefügt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 7 AbwMechG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 AbwMechG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbwMechG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aktienrechtsnovelle 2016
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2565
Artikel 9 AktRNG 2016 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
... vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, werden die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed