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Zitierungen von § 21h LuftVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21h LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21i LuftVO Erteilung einer Genehmigung (vom 18.06.2021)
... Für die in § 21h Absatz 3 und 4 genannten geografischen Gebiete kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des ...
§ 21j LuftVO Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (vom 18.06.2021)
... Bundesbehörde ist zuständig für die Ausweisung und Veröffentlichung der in § 21h Absatz 3 und 4 genannten Gebiete als geografische Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der ... 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 zum Zwecke der Geo-Sensibilisierung. § 21h gilt auch dann, wenn das betroffene geografische Gebiet nicht nach Satz 1 ausgewiesen ist. ...
§ 21k LuftVO Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (vom 18.06.2021)
... mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen. (2) Die Regelungen der §§ 21h und 21i gelten nicht für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch oder unter ...
§ 44 LuftVO Ordnungswidrigkeiten (vom 18.06.2021)
... 17c. ohne Erlaubnis nach § 21f Absatz 3 ein Flugmodell betreibt, 17d. entgegen § 21h Absatz 3 und 4 ein unbemanntes Fluggerät betreibt, 17e. einer mit einer Genehmigung nach § ...
 
Zitat in folgenden Normen

BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
§ 2 BNDG Befugnisse (vom 01.01.2024)
... Tarnmittel herstellen und nutzen. (1b) Der Bundesnachrichtendienst darf eine nach § 21h Absatz 3 Nummer 4 der Luftverkehrs-Ordnung unzulässige Benutzung des Luftraums seiner Dienststellen durch unbemannte Fluggeräte ...

Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)
Artikel 2 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2970; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 26b BVerfSchG Besondere Eigensicherungsbefugnisse (vom 30.12.2023)
... ist unzulässig. (7) Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann eine nach § 21h Absatz 3 Nummer 4 der Luftverkehrs-Ordnung unzulässige Benutzung des Luftraums seines Eigensicherungsbereichs durch unbemannte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
Artikel 1 NDRefG I Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... ist unzulässig. (7) Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann eine nach § 21h Absatz 3 Nummer 4 der Luftverkehrs-Ordnung unzulässige Benutzung des Luftraums seines Eigensicherungsbereichs durch unbemannte ...

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... Tarnmittel herstellen und nutzen. (1b) Der Bundesnachrichtendienst darf eine nach § 21h Absatz 3 Nummer 4 der Luftverkehrs-Ordnung unzulässige Benutzung des Luftraums seiner Dienststellen durch unbemannte Fluggeräte ...

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Artikel 2 LuftRÄndG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände § 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach ... ihrer in Absatz 2 Nummer 1 genannten Verfahren durchgeführt wird, beizuwohnen. § 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach ... 18. Juni 2021. § 21i Erteilung einer Genehmigung (1) Für die in § 21h Absatz 3 und 4 genannten geografischen Gebiete kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des ... Bundesbehörde ist zuständig für die Ausweisung und Veröffentlichung der in § 21h Absatz 3 und 4 genannten Gebiete als geografische Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der ... 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 zum Zwecke der Geo-Sensibilisierung. § 21h gilt auch dann, wenn das betroffene geografische Gebiet nicht nach Satz 1 ausgewiesen ist. ... mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen. (2) Die Regelungen der §§ 21h und 21i gelten nicht für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch oder unter ... 17c. ohne Erlaubnis nach § 21f Absatz 3 ein Flugmodell betreibt, 17d. entgegen § 21h Absatz 3 und 4 ein unbemanntes Fluggerät betreibt, 17e. einer mit einer Genehmigung nach § ...