Zitierungen von § 9 FMSAKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FMSAKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FMSAKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 FMSAKostV Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kostenerstattungen (vom 01.01.2018)
... Erstattung einer Überzahlung im Sinne des Absatzes 1 entsteht erst mit Zahlungseingang nach § 9 Absatz 3 . (3) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 erlischt durch Verjährung, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 23 FinDAG Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung (vom 01.07.2024)
... in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sowie die §§ 6, 7 und 9 bis 14 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung entsprechend ... in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sowie die §§ 6, 7 und 9 bis 14 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung entsprechend ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sowie die §§ 6, 7 und 9 bis 14 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung entsprechend ... in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sowie die §§ 6, 7 und 9 bis 14 der FMSA-Kostenverordnung in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung entsprechend ...

Verordnung über die Neuordnung der Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung
V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4019
Artikel 1 FMStANeuOV Änderung der FMSA-Kostenverordnung
... In Absatz 2 Nummer 6 werden die Wörter „der Anstalt" gestrichen. 11. § 12 wird § 9 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die ... Absatz 3" ersetzt. 14. Abschnitt 5 wird Abschnitt 3. 15. § 15 wird § 12 ...


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