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Schlussformel - Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (StPOuIRGÄndGB k.a.Abk.)

B. v. 03.11.2015 BGBl. I S. 1933 (Nr. 44); Geltung ab 25.07.2015

Schlussformel



Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Im Auftrag Dr. Ralf Riegel

 
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