Änderung § 12 TierSoBeihV vom 14.05.2016

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§ 12 TierSoBeihV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.05.2016 geltenden Fassung
§ 12 TierSoBeihV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.05.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 04.05.2016 BAnz AT 13.05.2016 V1
(Textabschnitt unverändert)

§ 12 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Sie tritt mit Ablauf des 19. Mai 2016 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmt wird.

(Text neue Fassung)

(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiterhin anzuwenden.




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