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§ 6 - Lebensmittelhandwerkfortbildungsprüfungsverordnung (LmhFortbPrüfV)

V. v. 10.11.2015 BGBl. I S. 1980 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 7110-20-8 Handwerk im Allgemeinen
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§ 6 Inhalte der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen"



(1) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen" wählt die zu prüfende Person einen der Schwerpunkte Bäckerei, Fleischerei oder Konditorei.

(2) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen" werden folgende Handlungsbereiche geprüft:

1.
Informationen zu Rohstoffen und Herstellungsweisen aufbereiten und weitergeben,

2.
Vertriebskonzepte entwickeln,

3.
Warenströme und Retourenmanagement organisieren,

4.
Qualitätsmanagement gestalten, Maßstäbe für die Lebensmittelqualität bestimmen und die Einhaltung von Qualitätsvorgaben systematisch überwachen,

5.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und für die Verkaufsleitung nutzen,

6.
Marketing- und Präsentationskonzepte planen, umsetzen und optimieren,

7.
Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren,

8.
Verkaufs-, Verhandlungs- und Beratungsgespräche fachlich vorbereiten, führen und auswerten sowie

9.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, fördern und schulen.





 

Frühere Fassungen von § 6 LmhFortbPrüfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2019Artikel 7 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2153

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 LmhFortbPrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 LmhFortbPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LmhFortbPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 LmhFortbPrüfV Teile des Fortbildungsabschlusses
... Prüfung der schwerpunktspezifischen Verkaufsleitungsqualifikationen nach den §§ 6 bis 24. (2) Die Prüfung der schwerpunktspezifischen ...