(1) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen" wählt die zu prüfende Person einen der Schwerpunkte Bäckerei, Fleischerei oder Konditorei.
(2) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen" werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
- 1.
- Informationen zu Rohstoffen und Herstellungsweisen aufbereiten und weitergeben,
- 2.
- Vertriebskonzepte entwickeln,
- 3.
- Warenströme und Retourenmanagement organisieren,
- 4.
- Qualitätsmanagement gestalten, Maßstäbe für die Lebensmittelqualität bestimmen und die Einhaltung von Qualitätsvorgaben systematisch überwachen,
- 5.
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und für die Verkaufsleitung nutzen,
- 6.
- Marketing- und Präsentationskonzepte planen, umsetzen und optimieren,
- 7.
- Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren,
- 8.
- Verkaufs-, Verhandlungs- und Beratungsgespräche fachlich vorbereiten, führen und auswerten sowie
- 9.
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, fördern und schulen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.