§ 5a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 5a SAZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 15 SAZV Mehrarbeit (vom 01.01.2020) ... auf die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit nach § 5 Absatz 5 oder § 5a Absatz 1 Satz 1 aus. (4) Der Ausgleich angeordneter, befohlener oder genehmigter Mehrarbeit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
V. v. 18.02.2020 BGBl. I S. 239
Artikel 1 1. SAZVÄndV Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung ... a) Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten als fliegende ... Stellen versetzt oder kommandiert sind." 3. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten ... 3. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten als fliegende Besatzung ... Absatz 3 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 5 Absatz 5" die Wörter „oder § 5a Absatz 1 Satz 1" eingefügt. 5. § 21 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... 7. Dem § 24 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 5a tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft." 8. Folgende Anlage wird ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
V. v. 23.09.2022 BGBl. I S. 1533
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