interne Verweise§ 1 SAZV Geltungsbereich (vom 01.10.2022) ... Stellen versetzt oder kommandiert sind. (3) Abweichend von Absatz 2 gilt § 17 für Soldatinnen und Soldaten, die zur Wahrnehmung internationaler oder supranationaler ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
V. v. 23.09.2022 BGBl. I S. 1533
Artikel 1 2. SAZVÄndV Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung ... 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten." 4. Nach § 16 wird folgender § 17 eingefügt: „§ 17 Erprobung von Langzeitkonten (1) Bis zum ... 4. Nach § 16 wird folgender § 17 eingefügt: „ § 17 Erprobung von Langzeitkonten (1) Bis zum 30. September 2022 können das ...
Artikel 3 2. SAZVÄndV Weitere Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 17 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 17 Langzeitkonten ... a) Die Angabe zu § 17 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 17 Langzeitkonten § 17a Ansparen bei Langzeitkonten § 17b ... 1 wird der folgende Absatz 3 angefügt: „(3) Abweichend von Absatz 2 gilt § 17 für Soldatinnen und Soldaten, die zur Wahrnehmung internationaler oder supranationaler ... ist, aber lageabhängig jederzeit wieder beansprucht werden kann." 4. § 17 wird durch die folgenden §§ 17 bis 17b ersetzt: „§ 17 ... jederzeit wieder beansprucht werden kann." 4. § 17 wird durch die folgenden §§ 17 bis 17b ersetzt: „§ 17 Langzeitkonten (1) Für ... 4. § 17 wird durch die folgenden §§ 17 bis 17b ersetzt: „ § 17 Langzeitkonten (1) Für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie für ...
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