Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG (DPAGBefugAnO)

§ 2 Befugnisse von Dienstvorgesetzten



Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unterhalb des Vorstands der Deutschen Post AG nehmen wahr

1.
die Leitung der Niederlassungen,

2.
die Leitung der Shared Service Center und

3.
die Leitung der Geschäftsbereiche Vertrieb.

Anzeige


 

Zitierungen von § 2 DPAGBefugAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DPAGBefugAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DPAGBefugAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 DPAGBefugAnO Ernennungs- und Entlassungsbefugnis
... auf den Vorstand der Deutschen Post AG und 2. im Übrigen auf die in § 2 genannten Stelleninhaber für die Beamtinnen und Beamten ihres jeweiligen ...