Artikel 12 - Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (LPartRBerG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Asylgesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 AsylG § 48

In § 48 Nummer 3 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Eheschließung" die Wörter „oder Begründung einer Lebenspartnerschaft" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 LPartRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 1 DatAustVG Änderung des Asylgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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