Artikel 6 - Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (UntKostRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Zivilprozessordnung


Artikel 6 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 ZPO § 945b, mWv. 1. Januar 2016 § 945a

Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2016

1.
In § 945a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Die Länder führen" durch die Wörter „Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
In § 945b werden nach den Wörtern „aus dem Register" das Komma und die Wörter „über die Erhebung von Gebühren" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 UntKostRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UntKostRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 UntKostRÄndG Inkrafttreten
... 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 2, Artikel 6 Nummer 1 sowie die Artikel 7 und 8 treten am 1. Januar 2016 in Kraft. (3) Die Artikel 2 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
Artikel 1 G. v. 15.02.2016 BGBl. I S. 198
§ 11 TextilKennzG Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten
... vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, bezeichneten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 3 WohnImmoKredRLUG Änderung der Zivilprozessordnung
... vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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