Artikel 4 - Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBekG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 NTSG § 1

§ 1 Absatz 2 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490) wird wie folgt geändert:

1.
Die bisherige Nummer 9a wird Nummer 10 und das Semikolon am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.

2.
Die bisherige Nummer 10 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 KorrBekG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KorrBekG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1226
Artikel 2 52. StGBÄndG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 113, 114 Abs. 2" durch die ...


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