Artikel 8 - Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBekG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 VSVgV § 23

§ 23 Absatz 1 Nummer 6 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 261 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist wird wie folgt gefasst:

 
„6.
§ 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung), auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs."

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 KorrBekG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KorrBekG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO)
V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
Artikel 5 VergRModVO Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
... Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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