Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TranspRLÄndRLUG k.a.Abk.)

G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558; Geltung ab 26.11.2015, abweichend siehe Artikel 26
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Artikel 5 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 KAGB § 1, § 51, § 94, § 108, § 124, § 140, § 149, § 296

Das Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 344 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 94 wie folgt gefasst:

„§ 94 Stimmrechtsausübung".

2.
§ 1 Absatz 19 Nummer 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Für die Berechnung des Anteils der Stimmrechte gelten § 22 Absatz 1 und 2, § 22a Absatz 1 und 2 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach Absatz 6 und § 23 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend."

3.
In § 51 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 Satz 4 wird jeweils die Angabe „§ 94 Absatz 3," durch die Wörter „§ 22a Absatz 3 und 5 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie" ersetzt.

4.
§ 94 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „; Verordnungsermächtigung" gestrichen.

b)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

c)
Die Absätze 2 bis 5 werden aufgehoben.

5.
In § 108 Absatz 4 werden die Wörter „, § 94 Absatz 2 und 4 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5" gestrichen.

6.
In § 124 Absatz 2 werden die Wörter „, § 94 Absatz 4 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5" gestrichen.

7.
In § 140 Absatz 3 werden die Wörter „, § 94 Absatz 2 und 4 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5" gestrichen.

8.
In § 149 Absatz 2 werden die Wörter „, § 94 Absatz 2 und 4 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5" gestrichen.

9.
In § 296 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 94 Absatz 3" durch die Wörter „§ 22a Absatz 3 bis 5 des Wertpapierhandelsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 TranspRLÄndRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TranspRLÄndRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 26 TranspRLÄndRLUG Inkrafttreten (vom 30.03.2017)
... Die Artikel 1 bis 15, 16 Nummer 5, 6 und 13, Artikel 18, 19, 20 Nummer 2 und Artikel 21 bis 24 treten am Tag ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531
Artikel 7 FKAustGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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