Synopse aller Änderungen des Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie am 30.03.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. März 2017 durch Bekanntmachung der TranspRLÄndRLUGInkrB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des TranspRLÄndRLUG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.03.2017 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 30.03.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 20.03.2017 BGBl. I S. 558
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 26 Inkrafttreten


(1) Die Artikel 1 bis 15, 16 Nummer 5, 6 und 13, Artikel 18, 19, 20 Nummer 2 und Artikel 21 bis 24 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(2) Artikel 16 Nummer 1 bis 4, 7 bis 12 und Artikel 17 treten an dem Tag in Kraft, an dem die in Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1) benannten technischen Regulierungsstandards in Kraft treten. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

(2) Artikel 16 Nummer 1 bis 4, 7 bis 12 und Artikel 17 treten an dem Tag in Kraft, an dem die in Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1) benannten technischen Regulierungsstandards in Kraft treten. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)

(3) Artikel 20 Nummer 1 und Artikel 25 treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 20. März 2017 (BGBl. I S. 558) sind die Regelungen am 30. März 2017 in Kraft getreten.




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