Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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- 1)
- Dieses Gesetz dient der Umsetzung weiterer Vorgaben der Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 48).