Artikel 3 - Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (52. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.11.2015 BAnz AT 30.11.2015 V2; Geltung ab 01.12.2015, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 23. April 2016 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. November 2015.



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