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Artikel 4 - Neunte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (9. ERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2016 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Dezember 2015.

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