Artikel 1 - Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (TerrBekBefrVG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2015 TerrorBekämpfErgG Artikel 13

In Artikel 13 Absatz 2 des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist, wird die Angabe „10. Januar 2016" durch die Angabe „10. Januar 2021" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 TerrBekBefrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TerrBekBefrVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 TerrBekBefrVG Einschränkung eines Grundrechts
... des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikels 1  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
Artikel 2 1. SÜGÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2161 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 wird wie folgt ...


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