Artikel 2 - Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung (ZollVNeuOrgG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Bundesbeamtengesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 BBG § 54

§ 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 10 wird nach dem Wort „Bundeswehr" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

2.
In Nummer 11 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

3.
Folgende Nummer 12 wird angefügt:

„12.
die Präsidentin oder den Präsidenten der Generalzolldirektion."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ZollVNeuOrgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZollVNeuOrgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 3 BGebRAG Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
... 18 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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