Anlage I des
Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 2" wird nach der Angabe
„Direktor beim Marinearsenal
- -
- als Leiter eines Arsenalbetriebes -"
die Angabe
„Direktor des Dienstleistungszentrums der Zollverwaltung
- -
- als Leiter der Dienststelle -"
eingefügt.
- 2.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 3" wird die Angabe
„Abteilungsdirektor
- -
- als der ständige Vertreter des Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung -
- -
- als der ständige Vertreter des Präsidenten einer Bundesfinanzdirektion -
- -
- als der ständige Vertreter des Direktors des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik -
- -
- als Leiter der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung -"
durch die Angabe
„Abteilungsdirektor
- -
- als der ständige Vertreter des Direktors des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik -
- -
- als der ständige Vertreter eines Direktionspräsidenten bei der Generalzolldirektion -
- -
- als Leiter der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung -"
ersetzt.
- 3.
- Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 6" wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angaben
„Präsident des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung",
„Präsident des Zollkriminalamtes" und
„Präsident einer Bundesfinanzdirektion"
werden gestrichen.
- b)
- Nach der Angabe
„Bundeswehrdisziplinaranwalt"
wird die Angabe
„Direktionspräsident bei der Generalzolldirektion"
eingefügt.
- 4.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 7" wird nach der Angabe
„Vizepräsident"
die Angabe
- „-
- der Generalzolldirektion -"
eingefügt.
- 5.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 9" wird nach der Angabe
„Ministerialdirektor
- -
- bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung -3"
die Angabe
„Präsident der Generalzolldirektion"
eingefügt.
G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217