Artikel 9 - Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)

Artikel 9 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am 1. Januar 2016 in Kraft.

(2) In Artikel 1 Nummer 5 tritt § 12 mit Wirkung vom 5. November 2015 in Kraft.

(3) Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe e1, g, h, i, j und Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb und Buchstabe e tritt mit Wirkung vom 5. November 2015 in Kraft.

(3a) Artikel 5 Nummer 3a, 3b und 9 Buchstabe a tritt mit Wirkung vom 5. November 2015 in Kraft.

(4) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

(5) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

(6) Artikel 6 Nummer 24a tritt am 2. Januar 2016 in Kraft.



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