interne Verweise§ 4 GleiStatV Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum (vom 12.08.2021) ... 1 Absatz 3 sind zum 31. Dezember des Berichtsjahres zu erfassen. (3) Die Daten nach § 2 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 4 sind zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen. Die Daten nach § 2 Satz 2 Nummer 5 sind ... 2 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 4 sind zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen. Die Daten nach § 2 Satz 2 Nummer 5 sind für den Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 4 FüPoG II Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung ... die Aufsichtsgremien und die wesentlichen Gremien getrennt zu erfassen." 2. § 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden die Wörter ... „in Führungspositionen ab Ebene der Referatsleitung" ersetzt. 3. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt: „§ 3 Führungspositionen ...
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