Artikel 2 - Verordnung zur Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (GleiDV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274 (Nr. 52); Geltung ab 23.12.2015
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Artikel 2 Verordnung über statistische Erhebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Gremien des Bundes


Artikel 2 ändert mWv. 23. Dezember 2015 GleiStatV

(gesamter Text siehe Gleichstellungsstatistikverordnung - GleiStatV)



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