Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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Eingangsformel - Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 (EinglMV 2016)

V. v. 17.12.2015 BAnz AT 24.12.2015 V1
Geltung ab 01.01.2016 bis 31.12.2016; FNA: 860-2-5-12 Sozialgesetzbuch

Eingangsformel



Auf Grund des § 46 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2467) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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