Die
AZRG-Durchführungsverordnung vom
17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel
14 Nummer 4 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.05.2016
- 1.
- Dem § 4 wird folgender Absatz 7 angefügt:
„(7) Für die Datenübermittlung durch die Ausländerbehörden an die Registerbehörde werden das Datenaustauschformat „XAusländer" und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport in der im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung verwendet. Die Bekanntmachung erfolgt für das Datenaustauschformat „XAusländer" durch das Bundesministerium des Innern und für das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Ein vom OSCI-Transport abweichendes Übermittlungsprotokoll kann eingesetzt werden, soweit dies hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes ein entsprechendes Niveau aufweist. Die Gleichwertigkeit ist durch die verantwortliche Stelle zu dokumentieren. Die Möglichkeiten zur sicheren Verschlüsselung und Signatur sind bei der Übertragung zu nutzen."
- 2.
- Dem § 9 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) §
4 Absatz 7 gilt für die Datenübermittlung durch die Registerbehörde an die Ausländerbehörden entsprechend."
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
(die Anlage zur AZRG-DV wird bei buzer.de nicht geführt, siehe BGBl. 2015 I S. 2468 - 2476)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Artikel 3 AufenthVuAZRGDVÄndV Inkrafttreten ... Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a und b sowie Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c, d, g und h treten am 1. Januar 2016 in Kraft. (2) Artikel 2 ... 2 Nummer 3 Buchstabe c, d, g und h treten am 1. Januar 2016 in Kraft. (2) Artikel 2 Nummer 1 und 2 und 3 Buchstabe a, b, e, f, i und j tritt am 1. Mai 2016 in Kraft. (3) ...
G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328