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§ 12 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes (GArchDVDV)

V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2478 (Nr. 54); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 23.04.2019 BGBl. I S. 517
Geltung ab 01.10.2015; FNA: 2030-8-5-6 Beamte
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§ 12 Gliederung des Vorbereitungsdienstes



Der Vorbereitungsdienst besteht aus folgenden Ausbildungsphasen:

 Ausbildungsphase Durchführende Stelle Dauer
 123
1Praktikum I Bundesarchiv oder
Geheimes Staats-
archiv - Preußi-
scher Kulturbesitz
3 Monate
2Praktikum II Bundesarchiv oder
Geheimes Staats-
archiv - Preußi-
scher Kulturbesitz
2 Monate
3Fachstudium I Hochschule
Mayen
3 Monate
4Praktikum III Bundesarchiv oder
Geheimes Staats-
archiv - Preußi-
scher Kulturbesitz
4 Monate
5Fachstudium II
einschließlich
Zwischenprüfung
Archivschule
Marburg
18 Monate
6Praktikum IV
einschließlich
Laufbahnprüfung
Bundesarchiv oder
Geheimes Staats-
archiv - Preußi-
scher Kulturbesitz
6 Monate


Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet.





 

Frühere Fassungen von § 12 GArchDVDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2017Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnungen über den gehobenen und den höheren Archivdienst des Bundes
vom 19.06.2017 BGBl. I S. 1896

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 GArchDVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 GArchDVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GArchDVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 GArchDVDV Prüfungsleistungen während der Fachstudien (vom 30.06.2017)
... an der Archivschule Marburg zu erbringen ist, richtet sich nach den §§ 11 bis 16 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnzweig Archivdienst im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnungen über den gehobenen und den höheren Archivdienst des Bundes
V. v. 19.06.2017 BGBl. I S. 1896
Artikel 1 ArchDÄndV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes
... oder dem Präsidenten der Einstellungsbehörde" gestrichen. 4. In § 12 Satz 1 wird die Überschrift der Tabelle wie folgt gefasst:  ...