§ 5 - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 754-28 Energieversorgung
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§ 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme


§ 5 hat 7 frühere Fassungen und wird in 21 Vorschriften zitiert

(1) Der Anspruch auf Zuschlagzahlung besteht

1.
nach den §§ 6 bis 8 für KWK-Strom aus

a)
neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt oder mehr als 50 Megawatt,

b)
modernisierten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt oder mehr als 50 Megawatt oder

c)
nachgerüsteten KWK-Anlagen,

2.
nach den §§ 7a bis 7c und 8a in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 33a für KWK-Strom aus

a)
neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 Megawatt oder

b)
modernisierten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 Megawatt, wenn

aa)
die Kosten der Modernisierung mindestens 50 Prozent der Kosten betragen, welche die Neuerrichtung einer KWK-Anlage mit gleicher Leistung nach aktuellem Stand der Technik gekostet hätte, und

bb)
die Modernisierung frühestens zehn Jahre nach der erstmaligen Aufnahme des Dauerbetriebs der KWK-Anlage oder nach der Wiederaufnahme des Dauerbetriebs einer bereits modernisierten KWK-Anlage erfolgt.

(2) 1Innovative KWK-Systeme mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 10 Megawatt haben Anspruch auf eine finanzielle Förderung nach den §§ 7c und 8b in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 33b. 2Innovative KWK-Systeme mit einer elektrischen Leistung von mehr als 10 Megawatt haben unbeschadet eines Anspruchs auf Zuschlagszahlung nach Absatz 1 Anspruch auf eine finanzielle Förderung nach den §§ 7a und 7b.


Text in der Fassung des Artikels 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479 m.W.v. 1. Januar 2023

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Frühere Fassungen von § 5 KWKG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 12 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 17 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 14.08.2020Artikel 7 Kohleausstiegsgesetz
vom 08.08.2020 BGBl. I S. 1818
aktuell vorher 17.05.2019Artikel 6 Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
vom 13.05.2019 BGBl. I S. 706
aktuell vorher 21.12.2018Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
aktuellvor 01.01.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 5 KWKG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KWKG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KWKG 2023 Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... erzeugt werden; mehrere KWK-Anlagen an einem Standort gelten in Bezug auf die in den §§ 4 bis 8 genannten Leistungsgrenzen für den jeweils zuletzt in Betrieb genommenen Generator als ...
§ 6 KWKG 2023 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
... in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, besteht nur bei KWK-Anlagen im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 1 , 1. die über eine elektrische KWK-Leistung von bis zu 100 Kilowatt ... Fassung an den Betreiber der KWK-Anlage. Dies ist nicht für KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und innovative KWK-Systeme nach § 5 Absatz 2 anzuwenden. --- *) Anm. d. ... ist nicht für KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und innovative KWK-Systeme nach § 5 Absatz 2 anzuwenden. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung ...
§ 8a KWKG 2023 Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom (vom 27.07.2021)
... ermittelt die Höhe der Zuschlagzahlung für KWK-Strom aus KWK-Anlagen im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 2 nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 33a durch Ausschreibungen. (2) ...
§ 8b KWKG 2023 Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme (vom 01.01.2021)
... die Höhe der finanziellen Förderung für innovative KWK-Systeme im Sinn des § 5 Absatz 2 nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 33b durch Ausschreibungen. (2) ...
§ 12 KWKG 2023 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt (vom 01.01.2023)
... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor Inbetriebnahme von neuen KWK-Anlagen im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 1 mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 10 Megawatt über die Frage der ...
§ 31b KWKG 2023 Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2023)
...  a) für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme nur die Zuschlagszahlungen nach den §§ 5 bis 8b und 13 leisten und den Strom nach § 4 abnehmen, b) für Wärme- ... Netzbetreiber für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme nur die Zuschlagszahlungen nach den §§ 5 bis 8b und 13 leisten und den Strom nach § 4 abnehmen. (2) Für die ...
§ 32a KWKG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023)
... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 2 bis 15, 18 bis 25, 35 und der hierzu aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ...
§ 33a KWKG 2023 Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
... Unwirksamkeit des Ausschreibungszuschlags, Über- oder Unterschreiten der Leistungsgrenzen des § 5 Absatz 1 Nummer 2 sowie bei Entfallen oder Verringerung der Zuschlagszahlung auf null über einen längeren ...
§ 33b KWKG 2023 Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme (vom 30.11.2021)
... des Ausschreibungszuschlags, Über- oder Unterschreiten der Leistungsgrenzen des § 5 Absatz 1 Nummer 2 sowie bei Entfallen oder Verringerung der Zuschlagszahlung auf null über einen längeren ...
§ 35 KWKG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... Betreiber von KWK-Anlagen oder KWKK-Anlagen auf Zahlung eines Zuschlags sind die §§ 4, 5 und 7 sowie die diesbezüglichen Begriffsbestimmungen in der Fassung des ... modernisierte KWK-Anlagen im Sinn des § 2 Nummer 18, die nicht dem Anwendungsbereich des § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b unterfallen. Einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Bundesnetzagentur ... 30. November 2018 oder der nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 erteilten Zulassung bestimmt sich die nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 für eine erneute Modernisierung der KWK-Anlage ... haben oder nach einer erfolgten Modernisierung wieder aufgenommen haben. (21) § 5 Absatz 1 in der am 31. Dezember 2020 geltenden Fassung ist anzuwenden auf KWK-Anlagen mit einer ...
 
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Zitat in folgenden Normen

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 81
§ 1 KWKAusV Anwendungsbereich
... der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Strom aus 1. KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und 2. innovativen KWK-Systemen nach § 5 Absatz 2 des ... 1 Nummer 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und 2. innovativen KWK-Systemen nach § 5 Absatz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes . (2) Diese Verordnung ist auf KWK-Anlagen und auf innovative KWK-Systeme ...
§ 19 KWKAusV Höhe, Dauer und Voraussetzungen des Anspruchs auf Zuschlagszahlung (vom 01.12.2021)
... Zuschlagszahlung wird ab Aufnahme des Dauerbetriebs gezahlt 1. bei KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 , § 8a des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für 30.000 Vollbenutzungsstunden der ... 30.000 Vollbenutzungsstunden der Gebotsmenge oder 2. bei innovativen KWK-Systemen nach § 5 Absatz 2 , § 8b des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für 45.000 Vollbenutzungsstunden der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 7 KAusG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2021)
... durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 2 und nach Absatz 2" ersetzt. 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 wird in dem Satzteil vor ... von mehr als 50 Megawatt" durch die Wörter „neuen KWK-Anlagen im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 1 mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 10 Megawatt" ersetzt. b) In Satz ...

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1),". 5. In § 5 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mehr als 1" durch die Wörter „mehr als 500 ... a) für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme nur die Zuschlagszahlungen nach den §§ 5 bis 8b und 13 leisten und den Strom nach § 4 abnehmen, b) für Wärme- ... Netzbetreiber für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme nur die Zuschlagszahlungen nach den §§ 5 bis 8b und 13 leisten und den Strom nach § 4 abnehmen." 22. § 32 wird ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu § 5 , Abschnitt 2 und § 6 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:  ... ersetzt: „Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom § 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme ... Satz 2" durch die Wörter „nach Satz 1" ersetzt. 6. § 5 wird aufgehoben. 7. Vor § 6 wird folgender § 5 eingefügt:  ... ersetzt. 6. § 5 wird aufgehoben. 7. Vor § 6 wird folgender § 5 eingefügt: „§ 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und ... 7. Vor § 6 wird folgender § 5 eingefügt: „§ 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme ... „nachgerüsteten KWK-Anlagen" die Wörter „im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 1" eingefügt. bb) In Nummer 5 wird die Angabe „§ ... Absatz 1 Nummer 1" eingefügt. bb) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 5 Nummer 22" durch die Angabe „§ 3 Nummer 31" ersetzt. cc) In ... In Nummer 6 werden die Wörter „der zuständigen Stelle gemäß § 5 " durch die Wörter „dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" ... „bei KWK-Anlagen," durch die Wörter „bei KWK-Anlagen im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 1," ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ... Satz wird angefügt: „Dies ist nicht für KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und innovative KWK-Systeme nach § 5 Absatz 2 anzuwenden."  ... nicht für KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und innovative KWK-Systeme nach § 5 Absatz 2 anzuwenden." 9. § 7 wird wie folgt geändert: a) In ... ermittelt die Höhe der Zuschlagzahlung für KWK-Strom aus KWK-Anlagen im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 2 nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 33a durch ... die Höhe der finanziellen Förderung für innovative KWK-Systeme im Sinn des § 5 Absatz 2 nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 33b durch Ausschreibungen.  ... für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme nur die Zuschlagzahlungen nach den §§ 5 bis 8b und 13 leisten und den Strom nach § 4 abnehmen, b) die KWKG-Umlage nach ... zuständig für Fragen und Streitigkeiten 1. zur Anwendung der §§ 2 bis 15, 18 bis 25, 35 und der hierzu aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 17 EEG2021-EG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
...  „§ 27d Herstellung von grünem Wasserstoff". 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... haben oder nach einer erfolgten Modernisierung wieder aufgenommen haben. (21) § 5 Absatz 1 in der am 31. Dezember 2020 geltenden Fassung ist anzuwenden auf KWK-Anlagen mit einer ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 2 EEGuaÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... erneuert worden sind und die Modernisierung eine Effizienzsteigerung bewirkt,". 3. § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: „b) modernisierten KWK-Anlagen mit einer elektrischen ... modernisierte KWK-Anlagen im Sinn des § 2 Nummer 18, die nicht dem Anwendungsbereich des § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b unterfallen. Einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Bundesnetzagentur bedarf es in ... 30. November 2018 oder der nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 erteilten Zulassung bestimmt sich die nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 für eine erneute Modernisierung der KWK-Anlage ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 6 EnLABG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.10.2021)
...  1. (aufgehoben) 2. In § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa werden die Wörter „elektrischer KWK-" gestrichen.  ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 9 EEAusG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... abschließt." 2. In § 6 Absatz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 5 Nummer 22" durch die Angabe „§ 3 Nummer 31" ersetzt. 3. In § ... Nummer 31" ersetzt. 3. In § 26 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 5 Nummer 28" durch die Angabe „§ 3 Nummer 40" ...

Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 3 MietStrFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... „an einem Standort gelten" die Wörter „in Bezug auf die in den §§ 4 bis 8 genannten Leistungsgrenzen" eingefügt. 2. In § 7 Absatz 3 Nummer ... Unwirksamkeit des Ausschreibungszuschlags, Über- oder Unterschreiten der Leistungsgrenzen des § 5 Absatz 1 Nummer 2 sowie bei Entfallen oder Verringerung der Zuschlagszahlung auf null über einen längeren ... des Ausschreibungszuschlags, Über- oder Unterschreiten der Leistungsgrenzen des § 5 Absatz 1 Nummer 2 sowie bei Entfallen oder Verringerung der Zuschlagszahlung auf null über einen längeren ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 12 WaStNUG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... Fassung sind auf den vorrangigen Netzzugang entsprechend anzuwenden." 4. In § 5 Absatz 1 Nummer 2 wird in dem Satzteil vor Buchstabe a die Angabe „7d" durch die Angabe „7c" ... aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 1" gestrichen und die Wörter „der Absätze 1a bis 4 sowie der ... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 2 bis 15, 18 bis 25, 35 und der hierzu aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ... angewandt werden." d) Absatz 21 wird wie folgt gefasst: „(21) § 5 Absatz 1 in der am 31. Dezember 2020 geltenden Fassung ist anzuwenden auf KWK-Anlagen mit einer ...


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