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Zitierungen von § 18 KWKG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 KWKG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 KWKG 2023 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
...  1. der Umfang der Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen nicht den Anforderungen nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 entspricht oder 2. eine bestehende KWK-Anlage vom selben Betreiber oder im Einvernehmen ...
§ 19 KWKG 2023 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen (vom 14.08.2020)
... 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus in den Fällen des § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b oder 2. 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus in ... 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus in den Fällen des § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c . Der Zuschlag darf insgesamt 20 Millionen Euro je Projekt nicht ...
§ 20 KWKG 2023 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid (vom 01.01.2023)
... auf Antrag zu erteilen, wenn der Neu- oder Ausbau des Wärmenetzes die Voraussetzungen nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllt. Der Antrag des Wärmenetzbetreibers muss enthalten: 1. Name ... erforderlich ist, 3. einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 18 Absatz 1 sowie über die Angaben nach § 19 Absatz 1 und 2 und die Abzugsbeträge nach § ... gegenüber dem Wärmenetzbetreiber und dem für die Auszahlung des Zuschlags nach § 18 Absatz 3 zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. (2) Die Angaben nach § ... 3 zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. (2) Die Angaben nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 sind anhand von gemessenen Werten nachzuweisen. Liegen im Zeitpunkt der Antragstellung ... des Antrags auf den Vorbescheid geltenden Fassung dieses Gesetzes, soweit die Voraussetzungen nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , nach § 19 Absatz 1 im Rahmen der Zulassung bestätigt werden. Im Übrigen ... § 12 entsprechend anzuwenden. (6) Die Zulassung für Zuschlagszahlungen nach § 18 , die einen Betrag von 15 Millionen Euro je Unternehmen überschreiten, darf von dem Bundesamt ...
§ 21 KWKG 2023 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
... §§ 18 , 19 und 20 sind für den Neu- und Ausbau von Kältenetzen entsprechend ...
§ 27 KWKG 2023 Begrenzung der Zuschlagszahlungen (vom 01.01.2023)
... für Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher nach den §§ 18 bis 25 darf 150 Millionen Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten, es sei denn, die ...
§ 30 KWKG 2023 Vorschriften für Prüfungen (vom 01.01.2023)
... 15 Absatz 2, 3. die Angaben der Betreiber von Wärme- oder Kältenetzen nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , § 19 Absatz 1 und 3 sowie § 20 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5, 4. die Angaben ...
§ 31b KWKG 2023 Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2023)
... sowie für Wärme- und Kältespeicher nur die Zuschlagszahlungen nach den §§ 18 , 21, 22 und 25 leisten, 2. die Netzbetreiber für KWK-Anlagen und innovative ...
§ 32a KWKG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023)
... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 2 bis 15, 18 bis 25, 35 und der hierzu aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, 2. ...
§ 35 KWKG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... Abweichend von Satz 1 sind § 7 Absatz 1 und Absatz 3a, § 8 Absatz 1 und 4, § 18 und § 19 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 14. August 2020 geltenden Fassung ... sind. (19) Die Bestimmungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, § 7b, § 18 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b dürfen erst nach der beihilferechtlichen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Anlage 1 EnFG (zu § 2) Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs (vom 01.01.2023)
... §§ 7a bis 7c des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, 7.3 Zahlungen nach den §§ 18 bis 25 und 35 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und 7.4 Zahlungen nach den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 7 KAusG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2021)
... auf KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt." 14. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus in den Fällen des § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b oder 2. 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus in ... 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus in den Fällen des § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c ." 16. § 20 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird ... gegenüber dem Wärmenetzbetreiber und dem für die Auszahlung des Zuschlags nach § 18 Absatz 3 zuständigen Übertragungsnetzbetreiber." b) Absatz 5 wird aufgehoben. ... worden sind. Abweichend von Satz 1 sind § 7 Absatz 1 und Absatz 3a, § 8 Absatz 1 und 4, § 18 und § 19 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 14. August 2020 geltenden Fassung ...

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... „§ 10 Absatz 2" die Angabe „Satz 1" eingefügt. 15. Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) § 13b ist entsprechend ... für Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher nach den §§ 18 bis 25 darf 150 Millionen Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten, es sei denn, die ... sowie für Wärme- und Kältespeicher nur die Zuschlagszahlungen nach den §§ 18 , 21, 22 und 25 leisten, 2. die Netzbetreiber für KWK-Anlagen und innovative ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... 1. der Umfang der Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen nicht den Anforderungen nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 entspricht oder 2. eine bestehende KWK-Anlage vom ... „Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" ersetzt. 21. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter ... Wärme- und Kältenetzen und von Wärme- und Kältespeichern nach den §§ 18 bis 25 und 35. Die Daten können auch Kalenderjahre vor dem vorangegangenen ... sowie Wärme- und Kältespeicher nur die Zuschlagzahlungen nach den §§ 18 , 21, 22 und 25 leisten und d) den Belastungsausgleich nach § 28 ... für Fragen und Streitigkeiten 1. zur Anwendung der §§ 2 bis 15, 18 bis 25, 35 und der hierzu aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, 2. ... Betreiber von Wärme- und Kältenetzen auf Zahlung eines Zuschlags sind die §§ 18 und 21 sowie die diesbezüglichen Begriffsbestimmungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 17 EEG2021-EG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... 42a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes null oder negativ gewesen ist" ersetzt. 18. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... sind. (19) Die Bestimmungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, § 7b, § 18 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b dürfen erst nach der beihilferechtlichen ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 2 EEGuaÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... ist nicht zulässig." 11. § 18 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. die Inbetriebnahme des neuen oder ausgebauten ... (18) Die Bestimmungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, § 18 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b dürfen erst nach der beihilferechtlichen ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 12 WaStNUG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 13. In § 18 Absatz 1 Nummer 2 werden in dem Satzteil vor Buchstabe a nach den Wörtern „angeschlossen sind," die ... Absatz 6 angefügt: „(6) Die Zulassung für Zuschlagszahlungen nach § 18 , die einen Betrag von 15 Millionen Euro je Unternehmen überschreiten, darf von dem Bundesamt ... Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 2 bis 15, 18 bis 25, 35 und der hierzu aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, 2. ... folgender Absatz 19a eingefügt: „(19a) Die Verlängerung der Frist in § 18 Absatz 1 Nummer 2 auf 48 Monate für Wärmenetze, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Juli 2021 in ...