Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 20 KWKG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 KWKG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 KWKG 2023 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen (vom 01.01.2023)
... wird, erfolgt und 3. eine Zulassung für das Wärmenetz gemäß § 20 erteilt und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an den nach Absatz 3 zur ...
§ 21 KWKG 2023 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
... §§ 18, 19 und 20 sind für den Neu- und Ausbau von Kältenetzen entsprechend ...
§ 27 KWKG 2023 Begrenzung der Zuschlagszahlungen (vom 01.01.2023)
... Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher nach den §§ 18 bis 25 darf 150 Millionen Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten, es sei denn, die ... 1. in der Reihenfolge des Eingangs des vollständigen Antrags nach § 20 Absatz 1 und § 24 Absatz 1, 2. unter Berücksichtigung der jährlichen ...
§ 30 KWKG 2023 Vorschriften für Prüfungen (vom 01.01.2023)
... oder Kältenetzen nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 19 Absatz 1 und 3 sowie § 20 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 , 4. die Angaben der Betreiber von Wärme- oder Kältespeichern mit einem ...
§ 32a KWKG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023)
... Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 2 bis 15, 18 bis 25, 35 und der hierzu aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, 2. ...
§ 33 KWKG 2023 Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2023)
... 1. (aufgehoben) 2. die Durchführung der Aufgaben nach den §§ 10, 12, 20 und 24 ganz oder teilweise auf eine juristische Person des privaten Rechts zu übertragen, ...
§ 34 KWKG 2023 Evaluierungen (vom 01.01.2023)
... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist berechtigt, die nach den §§ 10, 11, 15, 20 , 21, 24 und 25 erhobenen und die nach § 17 an das Statistische Bundesamt zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

BAFA Besondere Gebührenverordnung (BAFABGebV)
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4317
Anlage BAFABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen nach den §§ 20 und 21 KWKG 0,2 Prozent der in der Zulassung festgelegten KWK-  ... für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen nach den §§ 20 und 21 KWKG 0,1 Prozent der im Vorbescheid festgelegten KWK-  ...

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Anlage 1 EnFG (zu § 2) Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs (vom 01.01.2023)
... 7a bis 7c des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, 7.3 Zahlungen nach den §§ 18 bis 25 und 35 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und 7.4 Zahlungen nach den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 7 KAusG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2021)
... (4) § 2 Nummer 12, 13, 16, § 19 Absatz 3 mit Ausnahme von Satz 1 Nummer 3, Absatz 7, § 20 Absatz 3 und § 24 mit Ausnahme von Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 5 der ... dd) In Nummer 3 werden nach den Wörtern „gemäß „ § 20 erteilt" die Wörter „und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an ... oder Ausbaus in den Fällen des § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c." 16. § 20 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
V. v. 05.10.2016 BGBl. I S. 2212
Artikel 1 3. KWKGGebVÄndV Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen gemäß den §§ 20 und 21 KWKG 0,2 Prozent der in der Zulassung festgelegten KWK-Zuschläge  ... den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen gemäß den §§ 20 und 21 KWKG 0,1 Prozent der im Vorbescheid ausgewiesenen KWK-Zuschläge  ...

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... angefügt: „(5) § 13b ist entsprechend anzuwenden." 16. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher nach den §§ 18 bis 25 darf 150 Millionen Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten, es sei denn, die ... 1. in der Reihenfolge des Eingangs des vollständigen Antrags nach § 20 Absatz 1 und § 24 Absatz 1, 2. unter Berücksichtigung der jährlichen ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... „Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" ersetzt. 23. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... und Kältenetzen und von Wärme- und Kältespeichern nach den §§ 18 bis 25 und 35. Die Daten können auch Kalenderjahre vor dem vorangegangenen ... für Fragen und Streitigkeiten 1. zur Anwendung der §§ 2 bis 15, 18 bis 25, 35 und der hierzu aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, 2. ... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist berechtigt, die nach den §§ 10, 11, 15, 20 , 21, 24 und 25 erhobenen und die nach § 17 an das Statistische Bundesamt zu ... 2016 geltenden Fassung anzuwenden, wenn der vollständige Antrag auf Zulassung nach § 20 bis zum 31. Dezember 2016 bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 12 WaStNUG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... wie folgt geändert: aa) Im Wortlaut werden die Wörter „, Absatz 7, § 20 Absatz 3" gestrichen. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ... Wärmenetzes und bei einem sonstigen Wärmenetz" eingefügt. 14. Dem § 20 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Die Zulassung für ... Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 2 bis 15, 18 bis 25, 35 und der hierzu aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, 2. ...

Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167
Artikel 3 KWKAusVuaGemAVEV Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... des Neu- oder des Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen gemäß den §§ 20 und 21 KWKG 0,2 Prozent der in der Zulassung fest- gelegten KWK-Zu- ... für den Neu- oder den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen gemäß den §§ 20 und 21 KWKG 0,1 Prozent der im Vorbescheid aus- gewiesenen KWK- ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung (KWKGGebV)
V. v. 02.04.2002 BGBl. I S. 1231; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138; aufgehoben durch § 4 V. v. 02.04.2002 BGBl. I S. 1231; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Anlage 1 KWKGGebV (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2021)
... des Neu- oder des Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen gemäß den §§ 20 und 21 KWKG 0,2 Prozent der in der Zulassung fest- gelegten KWK-Zu- ... für den Neu- oder den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen gemäß den §§ 20 und 21 KWKG 0,1 Prozent der im Vorbescheid aus- gewiesenen KWK- ...