interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023) ... und Begrenzung der Zuschlagzahlungen". d) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Finanzierung der ... wie folgt gefasst: „§ 26 Finanzierung der Zuschlagzahlungen § 27 Begrenzung der Höhe der Zuschlagszahlungen § 27a (weggefallen) ... erlassener Rechtsverordnungen bestimmt sich nach dem Energiefinanzierungsgesetz. § 27 Begrenzung der Zuschlagszahlungen (1) Der nach Anlage 1 des ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ... Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung". f) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 KWKG-Umlage § 26a ... der KWKG-Umlage § 26b Veröffentlichung der KWKG-Umlage § 27 Begrenzte KWKG-Umlage bei stromkostenintensiven Unternehmen § 27a Begrenzte ... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 ... ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 KWKG-Umlage (1) Die Netzbetreiber sind ... Unternehmen in den Anträgen nach § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach § 27 Absatz 3 Nummer 1 abgegebenen Prognosen unverzüglich nach Ablauf der Antragsfrist. ... Informationen die Ermittlung der KWKG-Umlage vollständig nachzuvollziehen. § 27 Begrenzte KWKG-Umlage bei stromkostenintensiven Unternehmen (1) Für ... an den betroffenen Entnahmestellen durch die Übertragungsnetzbetreiber nach § 27 Absatz 2 bis 4 erfolgt. Die Erklärung muss spätestens bis zum 30. Juni eines Jahres ... unverzüglich von der Schienenbahn übermittelt werden. (3) § 27 Absatz 3 Nummer 2 ist mit den Maßgaben anzuwenden, dass die Meldung gegenüber dem zur ... soweit die Übertragungsnetzbetreiber für eine Abnahmestelle eine Mitteilung nach § 27 Absatz 3 Nummer 1 bei der Festlegung der Höhe des Abschlags berücksichtigt haben, das ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 27 Absatz 1" durch die Wörter „§ 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. ... Ausfuhrkontrolle" ersetzt. c) In Absatz 3 werden die Wörter „§ 27 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2" ... Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" und die Wörter „§ 27 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2" ... „5. die Abrechnung der stromkostenintensiven Unternehmen nach § 27 Absatz 3 Nummer 2, sofern die Übertragungsnetzbetreiber deren Prüfung verlangen, ... festlegen und veröffentlichen, b) die KWKG-Umlage nach den §§ 27 und 27c Absatz 2 ordnungsgemäß erheben, c) für Wärme- und ... die Entschädigung zu regeln, 8. von den §§ 26 bis 29 abweichende Regelungen zu den Kostentragungspflichten und dem bundesweiten Ausgleich der ... wie folgt gefasst: „(12) Die Begrenzung der KWKG-Umlage nach den §§ 27 bis 27c darf erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission ... an Abnahmestellen, 1. für die im Jahr 2016 die Voraussetzungen des § 27 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung nicht ... Strom melden. (4) Für Unternehmen, die im Jahr 2017 die Begrenzung nach § 27 Absatz 1 in Anspruch nehmen wollen, ist § 27 Absatz 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass ... die im Jahr 2017 die Begrenzung nach § 27 Absatz 1 in Anspruch nehmen wollen, ist § 27 Absatz 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Meldung der prognostizierten Strommengen je ... im Jahr 2017 die volle KWKG-Umlage nach § 26 Absatz 1 erhoben und die Begrenzung nach § 27 Absatz 1 erst im Rahmen der Jahresendabrechnung seitens der Übertragungsnetzbetreiber ... 2017 müssen die Netzbetreiber bis zum 31. Januar 2017 ihre Vorjahresmeldungen nach § 27 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung im ... der KWKG-Umlage und zum Belastungsausgleich (1) Für das Jahr 2017 ist § 27 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung mit der ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
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